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Neben den Einleitenden Bestimmungen wurden zahlreiche Leistungspositionen
gestrichen, verändert sowie acht neue Positionen hinzugefügt.
Neue Leistungen:
023 0 Registrierplatte und -stift auf Basen
102 3 Flügel für Adhäsivbrücke
155 0 Konditionierung je Zahn / Flügel
164 0 Vestibuläre Verblendung Komposite
165 0 Zahnfleisch Komposite
384 0 Zahn zahnfarben hinterlegt
811 0 KFO-Basis erneuern
404 0 Semipermanente Schiene / Kunststoff oder Metall
Quelle: BEL II - 2004
Für die Zahntechnik wesentliche Änderungen der neuen Zahnersatzrichtlinien
Die Verblendgrenzen bleiben erhalten.
Zahl der Verbindungselemente bleibt erhalten (2 bzw. 3)
Mehrkostenregelung wird in den Richtlinien verankert.
Klebebrücken mit einem Brückenglied in der Front für 14- bis 20-Jährige (eigene BEL-Position)
Stützstiftregistrierung bei Total- und Cover-Denture-Prothesen (eigene BEL-Position)
Provisorische Kronen grundsätzlich nur noch im direkten Verfahren
Teleskop- und Konuskronen sind die einzigen, über die GKV abrechenbaren Verbindungselementen.
Ausnahme: Geteilte Brücke mit disparallelen Pfeilerzähnen.
Verblendungen (Keramik, Komposite oder Kunststoff) sind nur noch vestibulär möglich bei den
Zähnen 1-3 einschließlich Schneidekanten.
Freiendbrücken mit distal zu ersetzendem Zahn sind nicht mehr möglich.
Keramik- und Kunststoffmantelkronen wurden ersatzlos gestrichen.
Tangentialpräparationen entfallen, ebenso wie die dazugehörigen Kronen.
Quelle: BEMA, ZE-Richtlinien
Falsche Hoffnungen ?
VDZI-Präsident Wolf glaubt, die 5 %ige BEL-Zwangsabsenkung wieder rückgängig machen zu können.
Nach Aussage des Obermeisters Wolf, Präsident des VDZI, gegenüber der Zahntechnik Zeitung
„kann es dem VDZI gelingen, noch im Jahr 2004 vor der Festlegung die 5 %ige BEL-Absenkung zum Beginn
des Jahres 2003 zurückzuführen“.
Die Zahntechnik Zeitung fragte danach bei den Fraktionen des Bundestages nach, wie realistisch die Chancen für eine Rücknahme seien.
Weder CDU / CSU noch FDP sehen derzeit eine Möglichkeit, die Zwangsabsenkung wieder rückgängig zu machen. Bei der SPD-Fraktion fragt man sich, wie Wolf zu dieser Annahme
komme: „Bis zur Arbeitsgruppe Gesundheit und Soziale Sicherung sei davon nichts vorgedrungen“, so der gesundheitspolitische Referent Peter Schmidt.
Übergangsregelung zur neuen BEL II 2004 für prothetische Behandlungsfälle
Für alle vor dem 01.01.2004 ausgestellten Heil- und Kostenpläne, die bis zum 31.01.2004 genehmigt wurden, gilt das alte BEL II, sofern die
Zahnersatzversorgungen bis zum 31.07.2004 eingegliedert werden.
Bei allen nach dem 01.01.2004 ausgestellten Heil- und Kostenplänen sind die Zahnersatzversorgungen nach dem neuen BEL II 2004 abzurechnen.
Quelle: ZT - Zahntechnik Zeitung
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